Was ist eine Großtagespflege

Allgemeine Definition des Wortes Großtagespflege:
Großtagespflege ist eine Form der Tagespflege für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Mindestens zwei qualifizierte Tagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis betreuen gleichzeitig mindestens 6 bis maximal 10 Kinder. Ab dem 9. zu betreuenden Kind muss mind. eine Tagespflegeperson eine Fachkraft (Erzieherin,…) sein. Die Großtagespflege findet in geeigneten Räumen statt, die nicht als privater Wohnraum genutzt werden.