Kosten

Die GTP wird nach Art. 20a des bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz gefördert.(BayKiBig)

Die Gebühren werden vom Landratsamt Freising erhoben.

Die GTP hat hierauf keinen Einfluss. Die aktuelle Gebührensatzung können Sie hier einsehen.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.