Aufsichtspflicht und Versicherungsschutz

Die Betreuerinnen fördern, betreuen und begleiten die Kinder ausschließlich während der Öffnungszeit. Die Aufsichtspflicht auf den Weg von und zur Einrichtung steht in der ausschließlichen Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Sie endet erst, wenn das Kind in der Einrichtung in Empfang genommen worden ist!